Diese Eintragung gilt nur fr Ammoniumnitrat, das eines der folgenden Kriterien erfllt:

a) Ammoniumnitrat mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschlielich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes oder

b) Ammoniumnitrat mit nicht mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschlielich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes, das bei den Prfungen gem Prfreihe 2 (siehe Handbuch Prfungen und Kriterien Teil I) zu einem positiven Ergebnis gefhrt hat. Siehe auch UN-Nummer 1942.

Diese Eintragung darf nicht fr Ammoniumnitrat verwendet werden, fr das in Kapitel 3.2 Tabelle A bereits eine offizielle Benennung fr die Befrderung vorhanden ist, einschlielich Ammoniumnitrat in einem Gemisch mit Heizl (ANFO) oder einer der handelsblichen Sorten von Ammoniumnitrat.